Beratung
Seit der Einführung der Pflegeversicherung gewinnt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen immer größeren Stellenwert. Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekassen ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die darauf folgende Einstufung in eine Pflegestufe.